Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und mediaZeit GmbH. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

Schriftform:

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtswirksam.

Bestellungen/Anfragen:

Bestellungen und Offertanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler, die aus Missverständnissen entstehen, ab.

Grundsätze:

Leistungen von mediaZeit GmbH:

  • Kundengespräch und Beratung
  • Konzeption und Entwurf
  • Detailgestaltung und Ausführung
  • Korrektorat nach Absprache
  • Realisation und Produktionsüberwachung
  • Weitere Leistungen wie Text, Produkt- und Formgestaltung erbringt mediaZeit GmbH zusammen mit Partnern gemäss Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände.

Vorstudien, Muster und Prototypen:

Vorstudien, Muster und Prototypen, die auf Wunsch der Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. mediaZeit GmbH ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendungen zu verrechnen. Verrechnungsgrundlage ist die Richtofferte. Die Aufwendungen werden in der Rechnungsstellung separat ausgewiesen.

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis:

mediaZeit GmbH verpflichtet sich, die an mediaZeit GmbH übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. mediaZeit GmbH verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Mängelrüge:

Der Besteller/Käufer hat mediaZeit GmbH innerhalb von fünf Tagen ab Lieferdatum über Mängel schriftlich zu informieren. Vor einer Rücksendung ist mediaZeit GmbH auf jeden Fall zu orientieren. Geht bei mediaZeit GmbH innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

Urheberrecht:

Die Urheberrechte an allen von mediaZeit GmbH geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich mediaZeit GmbH. mediaZeit GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.

Nutzungsumfang:

Der Umfang der erlaubten Nutzung durch mediaZeit GmbH geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von mediaZeit GmbH geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, darf der Auftraggeber das von mediaZeit GmbH geschaffene Werk einmal und ausschliesslich für den ursprünglich angedachten Zweck nutzen in Bezug auf Inhalt, Zeitraum und geografischer Standort. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von mediaZeit GmbH einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

Gewährleistung:

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann mediaZeit GmbH ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigungen zu solchen Verwendungen vorliegen und dem entsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst mediaZeit GmbH Leistungen Dritter, die für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt werden. Diese Aufwendungen werden im Rahmen der Richtofferte separat ausgewiesen.

Aufbewahren von Unterlagen

mediaZeit GmbH ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr ab der Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist mediaZeit GmbH ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von mediaZeit GmbH die Speichermedien anteilsmäßig verrechnet werden.

Herausgabe von Original- Druckvorlagen und Daten

Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich der mediaZeit GmbH und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind mediaZeit GmbH zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

Belegsexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen, sind mediaZeit GmbH unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. mediaZeit GmbH steht das Recht zu, Belege sowie elektronische Daten als Leistungsnachweis seines Schaffens zu verwenden und zu veröffentlichen. Abweichungen von diesem Recht können erst geltend gemacht werden nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.

Auftragsvorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung für die Gestaltungsaufträge

Das Honorar für mediaZeit GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar, welches auf der Offerte auszuweisen ist. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von mediaZeit GmbH dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

Honorarzuschläge

Für Gestaltungsaufträge (Neuentwicklungen) ist mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Abgeltung bei der Abtretung der Urheber, Nutzungs- und Verwendungsrechte für sämtliche Anwendungen zu vereinbaren. Die Abgeltung der Nutzungsrechte ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.

Elektronische Datenabgabe

Bei Herausgabe der kompletten elektronischen Datensätzen von Geschäftspapieren, Geschäftsdrucksachen und allen mit dem Auftrag verbundenen Gestaltungen werden pauschal CHF 500.00 in Rechnung gestellt.

Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Grundsätzlich ist jede Phase der Leistungen für sich oder als ganzes Honorar berechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat mediaZeit GmbH Anspruch auf das Honorar gemäss anstehenden Bestimmungen pro rata temporis. Darüber hinaus hat mediaZeit GmbH das Recht

  • auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten
  • auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden
  • seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verrechnen.

Abrechnung

mediaZeit GmbH hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und allfälligen nachträglichen Änderungen vorzunehmen.

Zahlungsbestimmungen

Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat mediaZeit GmbH Anspruch auf angemessene Akontozahlungen, welche in Absprache mit dem Auftraggeber schriftlich zu definieren ist.

Rechtliches

Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und mediaZeit GmbH unterstehen Schweizer Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von mediaZeit GmbH nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Weinfelden. Der Besteller bestätigt, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie unter Einschluss der Gerichtsstandvereinbarung als Bestandteil des mit mediaZeit GmbH geschlossenen Vertrages.


Weinfelden, November 2023

Share by: